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Verpflichtende Energieaudits für Ihr Unternehmen

Unternehmer aufgepasst: Die Zeit drängt! Durch eine Änderung im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist für alle nicht-KMUs – unabhängig von der Branche – die Durchführung eines Energieaudits Pflicht.

Durch eine Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) werden Unternehmen verpflichtet, bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Alternativ kann mit der Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS begonnen werden. Dieses muss bis zum 31.12.2016 implementiert sein. Diese Änderung betrifft alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, wir beraten Sie gerne zu Vorteilen, Zielen, Fördermöglichkeiten und den Ablauf einer Auditierung und Zertifizierung. Tel: 0941/46419-14 oder 0179-1332849.

Alternativen zum Energieaudit

Unternehmen sind von der Pflicht der Durchführung eines Energieaudits befreit, wenn sie bis zum 05.12.2015 nachweislich die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines nach EMAS Umweltmanagementsystem nach EMAS begonnen haben.

Gerne managen wir auch Ihr Energieaudit. Kontaktieren Sie uns noch heute Tel: 0941/46419-14 oder 0179-1332849.