Versorgungstechnik - Technische Gebäudeausrüstung

Energieberatung

Im Geschäftsbereich Energieberatung erarbeitet ZREU im wesentlichen folgende Beratungskonzepte:

Energieberatung
Energieaudit
Energieausweise gemäß EnEV
Energiemanagementsystem für Unternehmen
Energiemanagement / Energieeinsparprogramme

Energieberatung

Energiekosten erfassen, analysieren und einsparen! Eine Energieberatung richtet sich an Bauherrn und Betreibern von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Gewerbebetrieben mit dem Ziel der Energieeinsparung. Bei den Wohngebäuden liegt der Schwerpunkt auf dem Faktor Wärme. Nach der neuen DIN V18559 zur Bewertung der Energieefizienz von Gebäuden, wird für Nichtwohngebäude zusätzlich der Strombedarf untersucht. Eine Energieberatung umfasst die Beurteilung der einzelnen Maßnahmen hinsichtlich ihres Strombedarfs, der Wirtschaftlichkeit sowie ihres Potenzials der CO2-Einsparung. Zur umfassenden Energieberatung verfügt das ZREU über vier bei der DENA (Deutsche Energieagentur) zugelassene Energieberater.

Energieaudit

Haben Sie 2015 auch ein Energieaudit nach §§ 8 EDL-G für Ihr Unternehmen erstellen lassen? Auch bei Ihnen wurde sicherlich eine Reihe von Optimierungsmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs vorgeschlagen. Bis zum nächsten Reaudit, was spätestens nach 4 Jahren fällig ist, haben Sie nun genügend Zeit Ihr Maßnahmenpaket umzusetzen. Gerne prüfen wir die Empfehlungen im Blick auf die neuesten Änderungen (Gesetze, Preise, etc.) und unterstützen Sie bei der Realisierung. Schon jetzt dokumentieren wir für Sie die Umsetzung für Ihr Reaudit.

Energieausweise gemäß EnEV

Grundlage für die Ausstellung von Energieausweisen ist die Energieeinsparverordnung EnEV 2009/2014, welche die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten, Modernisierungen, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Wohn- und Nichtwohngebäuden regelt.

Pflicht von Energieausweisen: Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise vermieten, verpachten oder verkaufen möchten müssen spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen können. Bereits beim Inserieren der Immobilie müssen zentrale des Energieausweises angegeben werden. Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 14000 €. Nach Abschluss eines Kaufvertrags muss dem neuen Eigentümer ein Energieausweis an den neuen Eigentümer übergeben werden.

Ausnahmen von der Energieausweispflicht: Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind kleine Gebäude unter 50 m² und denkmalgeschützte Gebäude.

Der Energie-Verbrauchsausweis basiert auf den Daten des Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre. Daher ist das Ergebnis stark vom Nutzungsverhalten abhängig. Die Qualität von Gebäuden und Anlagentechnik werden nicht berücksichtigt. Der Energie-Verbrauchsausweis nicht mehr für alle Gebäude zulässig.

Der Energie-Bedarfsausweis berücksichtigt alle relevanten Daten des Gebäudes. In die Berechnung des Bedarfsausweises fließen sowohl Geometrie, wärmetechnische Eigenschaften der Gebäudehülle als auch Spezifika der Heizungsanlage ein. Auf dieser Grundlage werden nach einem normierten Verfahren Bedarfswerte für Endenergie und Primärenergie ermittelt. In der Regel ist hierfür eine Begehung des Gebäudes durch einen sachverständigen Energieberater notwendig.

Vorteile des Energieausweises:

  • Eigentümer können sich über die energetische Qualität ihres Gebäudebestands informieren. Der Energieausweis stellt hier eine unverbindliche aber sehr wichtige Erstinformation dar.
  • Vermieter und Verkäufer erhalten durch den Energieausweis ein zusätzliches Marketinginstrument. Künftig werden die Ergebnisse aus dem Energieausweis auch in die Kauf- oder Mietpreisverhandlungen einfließen.
  • Miet- und Kaufinteressenten können durch den Energieausweis die Höhe der auf sie zukommenden Energiekosten abschätzen.

Energiemanagementsystem für Unternehmen

Ein Energiemanagementsystem unterstützt Unternehmen bei der Einsparung von Ressourcen und Kosten. Mit einem Energiemanagementsystem schaffen wir gemeinsam mit Ihnen Strukturen, um bisher ungenutzte Einsparpotenziale zu erkennen und zu nutzen. Unter Berücksichtigung der aktuellen politischen Rahmenbedingungen erfassen und bewerten wir Ihre Energieverbräuche und sparen durch die Umsetzung von Maßnahmen Energie und Kosten ein.

Förderung von Energieberatern für Gewerbe:

  • Für KMU mit jährlichen Energiekosten über 10 TEUR Zuwendung von 80% der Beraterkosten, einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung. Förderung von max. 8000,- €
  • Für KMU mit jährlichen Energiekosten unter 10 TEURZuwendung von 80% der Beraterkosten, einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung. Förderung von max. 800,-€

Energiemanagement / Energieeinsparprogramme

Energieeinkonzepte bzw. Ressourcensparprogramme führen wir vorwiegend für Liegenschaften von Städten und Kommunen sowie in Einrichtungen und Betriebsstätten durch. Hierbei wird der Gebäudestand sowie das Nutzerverhalten analysiert und optimiert. Energieeinsparkonzepte bieten somit eine umfassende Analyse von technischen Energieeinsparpotenzialen sowie Lösungen der Verringerung des Energiebedarfs und /oder der Deckung aus erneuerbaren Energien. Eine Förderung von Energieeinsparkonzepten vom Bayerischen Staastministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie ist seit 2015 möglich.