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Seit 1. Mai 2007 gibt es bei den KfW-Programmen „Kommunalkredit“ und „Sozial Investieren“ folgende inhaltlichen Änderungen der Fördermöglichkeiten:
Förderfähige Maßnahmen
In Zukunft werden Schulsporthallen, unabhängig von deren Standort, in die Förderung der energetischen Gebäudesanierung einbezogen. Voraussetzung dafür ist, dass die Sporthallen tagsüber überwiegend für den Schulsport genutzt werden.
Des Weiteren werden zukünftig auch Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen nach § 2 Nr. 1 EnEV genutzt werden, in denen in der Regel ein ergänzendes Bildungsangebot für die Freizeit von Kindern und Jugendlichen stattfindet, in die Förderung aufgenommen (z.B. Jugendzentren, Jugendherbergen, Gebäude des Kinder- und Jugendsports).
Insgesamt werden energetische Maßnahmen an folgenden, bis zum 1.1.1990 fertig gestellten Einrichtungen in den Gemeinden gefördert:
- Schulen des ersten Bildungsweges,
- Schulsporthallen,
- Kindertagesstätten sowie
- Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen nach § 2 Nr. 1 EnEV genutzt werden.
Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Beratungs- und Planungsleistungen sowie der Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes (z.B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit) erforderlich sind. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen. Ausgeschlossen sind Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
Maßnahmenpaket
Die Zusammenstellung eines Maßnahmenpaketes zur energetischen Gebäudesanierung erfordert weiterhin mindestens vier Einzelmaßnahmen entsprechend den Anforderungen im Programm-Merkblatt. Als weitere Einzelmaßnahme kann künftig der Ersatz oder eine Neuinstallation von Sonnenschutzeinrichtungen mit Tageslichtfunktion anerkannt werden.
Merkblatt: KfW-Kommunalkredit Energetische Gebäudesanierung
Merkblatt: Sozial Investieren Energetische Gebäudesanierung
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Kontakt:
Planung und Projektierung
Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Wagner
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e-mail: wagner@zreu.de
Internationale Projekte und Fördermittel
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Daniel Caspari
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e-mail: caspari@zreu.de
Regensburg, 15. Mai 2007
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