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In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Übergangsfristen zur Erneuerung/Modernisierung alter Heizungsanlagen festgelegt. Ende diesen Jahres läuft nun eine weitere Frist aus. Anlagen, die den gesetzlichen Anforderungen nach EnEV nicht entsprechen, riskieren eine Stilllegung.
Eine Übersicht des Verbandes für Wärmelieferung zeigt die jeweiligen Fristen und Anforderungen an die Heizungsanlagen nach EnEV.
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Regensburg,
7
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Februar 2006
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